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Deckungsmassen

Die DZ HYP emittiert sowohl Hypotheken- als auch Öffentliche Pfandbriefe und ist Mitglied im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) & European Covered Bond Council (ECBC). Auf Basis des § 28 Pfandbriefgesetz berichten wir quartalsweise über die Zusammensetzung der Deckungsmassen. Darüber hinaus veröffentlicht die DZ HYP im Rahmen des Coverd Bond Labels weitergehende Informationen in Form des Harmonized Transparency Template (HTT).

Hypothekenpfandbriefe

Mit den Hypothekenpfandbriefen der DZ HYP steht Investoren ein Anlageprodukt zur Verfügung, das die Bedürfnisse nach Sicherheit und Transparenz in hohem Maße erfüllt. Grundlage dieses besonderen Qualitätsstandards im Covered Bond Segment ist das Pfandbriefgesetz (PfandBG), das die Position von Pfandbriefgläubigern substantiell schützt. Zudem sind die Hypothekenpfandbriefe der DZ HYP mit den jeweiligen Ratingbestnoten AAA von S&P sowie Aaa von Moody's bewertet. Als Deckungswerte für die Hypothekenpfandbriefe der DZ HYP dienen sowohl private als auch gewerbliche Immobiliendarlehen. Zusätzlich zu den Transparenzangaben gemäß § 28 PfandBG erhalten Sie hier weitere Informationen zur Hypothekendeckungsmasse.

Öffentliche Pfandbriefe

Die Öffentlichen Pfandbriefe der DZ HYP werden sowohl von S&P als auch von Moody's mit den jeweiligen Ratingbestnoten AAA bzw. Aaa bewertet.

Diese sind durch Kredite an die Öffentliche Hand oder durch gleichgestellte Forderungen nach § 20 PfandBG besichert.

Als zulässige Deckungswerte gelten dementsprechend Forderungen gegenüber:

  • Gebietskörperschaften (z.B. Bund, Länder, Städte, Gemeinden)
  • Öffentlich-rechtlichen Zweckverbänden
  • Sozialversicherungsträgern
  • Öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten oder Versicherungen
  • Öffentlich-rechtlichen Institutionen oder Anstalten, die ein gesetzlich verankertes Recht zur Erhebung von Gebühren, Umlagen oder anderen Abgaben haben

§ 28 Pfandbriefgesetz

Harmonized Transparency Template (HTT)

Logo des DZHYP Cover Bond Labels

Weitere Informationen