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DZ HYP. Weil wir es können.

Offenlegungsbericht zur Vergütungsspolitik

Die DZ HYP ist gemäß § 16 Abs. 1, 3 und 4 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) verpflichtet, ihre Vergütungspolitik im Internet zu veröffentlichen.

Dabei sind

  1. die Ausgestaltung der Vergütungssysteme, insbesondere die maßgeblichen Vergütungsparameter sowie die Zusammensetzung der Vergütungen und die Art und Weise der Gewährung, und
  2. der Gesamtbetrag aller Vergütungen unterteilt in fixe und variable Vergütung sowie die Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung zu veröffentlichen und mindestens einmal jährlich zu aktualisieren.