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Aufgrund des § 2 Absatz 1 Nr. 18b der Anlageverordnung (AnlV) dürfen die in §1 Abs.1 der AnlV aufgeführten Versicherungen Anlagen bei einem Kreditinstitut nur dann tätigen, wenn es bestätigt, dass es die an seinem Sitz geltenden Vorschriften über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute einhält. Hier finden Sie die Veröffentlichungen der DZ HYP gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 18b AnlV (geeignetes Kreditinstitut).
Wir bieten unseren ausländischen Geschäftspartnern unser U.S. Patriot Act Formular zum Download an:
Wir bieten unseren ausländischen Geschäftspartnern unser ausgefülltes W-8BEN-E Formular hier zum Download an.