Offenlegungsbericht zur Vergütungsspolitik
Die DZ HYP ist gemäß § 16 Abs. 1, 3 und 4 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) verpflichtet, ihre Vergütungspolitik im Internet zu veröffentlichen.
Dabei sind
- die Ausgestaltung der Vergütungssysteme, insbesondere die maßgeblichen Vergütungsparameter sowie die Zusammensetzung der Vergütungen und die Art und Weise der Gewährung, und
- der Gesamtbetrag aller Vergütungen unterteilt in fixe und variable Vergütung sowie die Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung zu veröffentlichen und mindestens einmal jährlich zu aktualisieren.