Themenüberblick
Hier finden Sie einen Überblick über unsere rechtlichen Informationen:

Downloads im Überblick
§ 2 Anlageverordnung - Bestätigungserklärung 2026
Aufgrund des § 2 Absatz 1 Nr. 18b der Anlageverordnung (AnlV) dürfen die in §1 Abs.1 der AnlV aufgeführten Versicherungen Anlagen bei einem Kreditinstitut nur dann tätigen, wenn es bestätigt, dass es die an seinem Sitz geltenden Vorschriften über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute einhält. Hier finden Sie die Veröffentlichungen der DZ HYP gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 18b AnlV (geeignetes Kreditinstitut).
§ 2 Anlageverordnung - Bestätigungserklärung 2025
U.S. Patriot Act
Die DZ HYP bietet ausländischen Geschäftspartnern das U.S. Patriot Act Formular zum Download an.
W-8BEN-E Formular
die DZ HYP bietet ausländischen Geschäftspartnern das ausgefüllte W-8BEN-E Formular hier zum Download an.