Ihr starker Partner.
Nah. Zusammen. Erfolgreich.
Die DZ HYP ist eine führende Pfandbriefbank in Deutschland. Ihre Hypothekenpfandbriefe und Öffentlichen Pfandbriefe bieten Investoren Anlageprodukte mit einem hohen Maß an Sicherheit und Transparenz. Gut diversifizierte Deckungsstöcke, Top-Ratings und eine intensive Marktpflege stärken den besonderen Qualitätsanspruch der DZ HYP.

Bestätigungserklärung §2 Anlageverordnung
Bestätigungserklärung geeignetes Kreditinstitut
Aufgrund des § 2 Absatz 1 Nr. 18b der Anlageverordnung (AnlV) dürfen die in §1 Abs.1 der AnlV aufgeführten Versicherungen Anlagen bei einem Kreditinstitut nur dann tätigen, wenn es bestätigt, dass es die an seinem Sitz geltenden Vorschriften über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute einhält.
Hier finden Sie die Veröffentlichungen der DZ HYP gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 18b AnlV (geeignetes Kreditinstitut).
Bestätigungserklärung DZ HYP | |
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Bestätigungserklärung 2021 | 257 KB |
Bestätigungserklärung 2020 | 263 KB |
Bestätigungserklärung 2019 | 251 KB |